Verbrauchssteuern. V. sind das einfachste Mittel, die
zerstreute
Bevölkerung von Kolonien zur Tragung der
Staatslasten heranzuziehen, vorausgesetzt, daß dieser Verbrauch sich, an
einer Stelle konzentriert, bequem erfassen läßt. Das liegt in erster Linie
bei den Einfuhrzöllen vor, die überall die älteste und Hauptquelle
kolonialer
Besteuerung bilden. Die als V. bezeichnete Abgabe, welche in Deutsch-Ostafrika nach V. vom 1. Aug.
1891 und 30. Okt.
1893 von der Ein- und Ausfuhr gleichzeitig mit dem Zoll erhoben wurde, war
nur ein Zuschlag zum Zoll, mit dem sie im Zolltarif von 1903 dann auch
verschmolzen
wurde (s. Zölle und
Zolltarife).
Schwieriger als auf dem Wege der Verzollung ist die Durchführung innerer
V., bei denen jene Voraussetzung nur selten, wie z.B. bei der
Salzgewinnung,
vorliegt. In den neuen Verhältnissen der deutschen Schutzgebiete sind V. daher auch wenig
entwickelt.
S. Branntweinsteuer und Alkohol.