Kolonialabteilung. Die kolonialen Angelegenheiten wurden
anfänglich
von einem besonderen Referat der politischen Abteilung des Auswärtigen
Amts, seit dem 1. April 1890 von einer neu gebildeten - vierten -
Abteilung
des Auswärtigen Amts (Kolonialabteilung) bearbeitet. Sie unterstand
zunächst
einem Dirigenten, seit 1. April 1894 einem Direktor. Durch eine Allerh.
V. vom 12. Dez. 1894 wurde "die gesamte Verwaltung
der Schutzgebiete einschl. der Behörden und
Beamten
der K. des Auswärtigen Amts unterstellt, welche die darauf bezüglichen
Angelegenheiten unter dieser Bezeichnung und unter der unmittelbaren
Verantwortlichkeit
des RK. wahrzunehmen hat". Soweit nicht politische Angelegenheiten in
Frage kamen, bildete demnach die K. tatsächlich eine dem Auswärtigen
Amte
gleichgeordnete, Reichsbehörde. Eine Oberste Reichsbehörde im Sinne der
gesetzlichen Bestimmungen war sie jedoch nicht. (Vgl. auch Helfferich,
Zur Reform der kolonialen Verwaltungsorganis. Berl. 1905.) Der erste
Leiter
der K. war Kayser (s.d.) bis 1896. Ihm folgten Frhr. v. Richthofen
(s.d.)
bis Ende 1897, v. Buchka (s.d.) 1898-1900, Stübel
(s.d.) 1900 bis Nov. 1905, Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg (s.d.) Nov. 1905 bis Sept.
1906, dann
Dernburg (s.d.), der erster Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts wurde. 1907 trat
an Stelle der K. das Reichs-Kolonialamt (s. d.).
v. König. |