Blutsfreundschaft. Lassen zwei oder mehr Personen etwas von ihrem Blut
zusammenrinnen, etwa in einen Becher, dessen Inhalt sie gemeinsam leeren, oder
in ein Gefäß, das nachher zerschlagen wird, oder in ein frisch in die Erde
gemachtes Loch usw., so gelten sie als durch unauflösliche Freundschaft
verbunden, die jedem einzelnen von ihnen unbedingt die Treue der anderen
sichert. B. wird daher besonders bei politischen Verträgen geschlossen, aber
auch der Häuptling, der sich gegen Vergiftung schützen will, kann mit seinem
Hofkoch B. schließen. Vielleicht ist auch die Anschauung hierher zu rechnen,
nach der die gemeinsam Beschnittenen als eng verbundene Freunde für Lebenszeit
angesehen werden. Der B. liegen zauberische Vorstellungen zugrunde. Wie viele
Zeremonien erfährt auch die der B. Abschwächungen. Es kann z. B. an Stelle des
Blutes der Beteiligten Milch treten, die gemeinsam
genossen wird. Die Erklärung liegt darin, daß von einer Mutter stammende Brüder
eine und dieselbe Milch tranken.